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ABWASSERENTSORGUNG

DEZENTRAL

Dezentrale Entsorgung

Wenn vor Ihrem Grundstück kein zentrales Schmutzwassernetz verlegt ist, dann ist das Schmutzwasser in eine abflusslose Grube oder eine biologische Kleinkläranlage einzuleiten.

Für die Betreibung einer Kleinkläranlage muss Ihnen die Abwasserbeseitigungspflicht für das Überlaufwasser übertragen werden. Nutzen Sie bitte hierzu das unten stehende Formular. Zusätzlich benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde.

Durch den WWAV wird die Entleerung ihrer Anlage veranlasst.
Die satzungsgerechte Entsorgung erfolgt über die Firma Rokadi GmbH & Co. KG.

Kontaktdaten:
Tel: 03844/ 890829
E-Mail: rokadi@mail.de
mehr Informationen unter www.rokadi.de

 

Beantragung der Befreiung von der Abwasserbeseitigungspflicht / Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht

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