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Information zur temporären Mehrwertsteuersenkung

01.07.2020

Der Gesetzgeber hat entschieden, im Rahmen des Konjunkturpaketes zur Corona-Krise, die Umsatzsteuer temporär vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 abzusenken. Der volle Umsatzsteuersatz wird dabei von bisher 19 % auf 16 %, der verminderte von 7 % auf 5 % gesenkt.

Davon profitiert auch die Trinkwasserversorgung, die dem verminderten Steuersatz unterliegt.

Der Warnow-Wasser- und Abwasserverband wird diese temporäre Umsatzsteuerreduzierung vollständig an seine Kunden weitergeben.

Der gesenkte Umsatzsteuersatz für Trinkwasser wird in den Jahresverbrauchsabrechnungen zum 31.12.2020 der Kunden berücksichtigt. Sie müssen nicht von sich aus aktiv werden.

Die in den vor dem 01.07.2020 erstellten Gebühren- und Vorauszahlungsbescheiden ausgewiesenen Abschläge bleiben weiterhin gültig.

Für vorsteuerabzugsberechtigte Kunden verweisen wir auf das Schreiben 2020/0610691 des Bundesministeriums der Finanzen vom 30.06.2020 zur befristetenAbsenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020 unter Rz. 37:

„Zur Vermeidung von Übergangsschwierigkeiten wird es nicht beanstandet, wenn Rechnungen über Abschlagszahlungen, die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2021 fällig werden, nicht berichtigt werden, sofern dementsprechend Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent bzw. 7 Prozent abgeführt und erst in der Endabrechnung nach den vorstehenden Grundsätzen zutreffend abgerechnet wird. Aus Billigkeitsgründen wird es nicht beanstandet, wenn vorsteuerabzugsberechtigte Kunden aus den Abschlagsrechnungen einen Vorsteuerabzug auf der Grundlage von 19 Prozent bzw. 7 Prozent geltend machen und der Vorsteuerabzug für die gesamte Leistung erst auf der Grundlage der vorstehenden Endabrechnung in analoger Anwendung der Rz. 8 auf den zulässigen Wert korrigiert wird.“

Die Abwasserentsorgung unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Die Abwassergebührensätze bleiben deshalb unverändert.