Jahrespressekonferenz: Die Zukunftsfähigkeit unserer Anlagen und Netze erfordert die Anpassung der Gebühren - Nordwasser GmbH
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Katja Gödke, Geschäftsführerin des WWAV gemeinsam mit Ulf Altmann, Geschäftsführer der Nordwasser

Jahrespressekonferenz: Die Zukunftsfähigkeit unserer Anlagen und Netze erfordert die Anpassung der Gebühren

29.11.2024

Am 29. November informierten der Warnow-Wasser- und Abwasserverband (WWAV) sowie die Nordwasser auf der gemeinsamen Jahrespressekonferenz über die tags zuvor gefassten Beschlüsse der Verbandsversammlung des WWAV zum Investitionsprogramm des kommenden Jahres, über die dafür notwendige Anpassung der Gebühren sowie über aktuelle Entwicklungen und Projekte.

Investitionsprogramm von 50 Millionen Euro im kommenden Jahr

Die Verbandsversammlung des WWAV beschloss ein Investitionsvolumen für das kommende Jahr in Höhe von 50 Millionen Euro. „Angesichts der seit 2021 stark gestiegenen Baukosten in Höhe von 35 Prozent mussten wir unsere ursprünglichen Investitionspläne aus dem vor vier Jahren entwickelten Ver- und Entsorgungskonzept anpassen. Im engen Austausch mit dem Verband und immer unter der Prämisse, die Ver- und Entsorgungssicherheit auch in Zukunft aufrecht erhalten zu können, haben wir uns entschieden, einzelne Maßnahmen zu verschieben oder alternative Lösungen zu nutzen. Im Ergebnis haben wir weiterhin ein ambitioniertes Maßnahmenpaket, dass die nun beschlossene Investitionssumme nicht überschreitet,“ erklärt Ulf Altmann, Geschäftsführer der Nordwasser.

Dahinter stecken unter anderem mehrjährige Maßnahmen, wie beispielsweise das Großprojekt in der Werftstraße, wo bis Mitte nächsten Jahres der 111 Jahre alte Mischwasserkanal saniert wird. Auch in der Satower Straße werden im derzeit dritten Bauabschnitt noch bis Ende 2025 die Leitungen für Trink- und Abwasser in großem Umfang erneuert und gleichzeitig am zukünftigen Bedarf ausgerichtet. Ähnlich umfangreich sind die Baumaßnahmen in der Fritz-Reuter-Straße, die mit dem dritten und letzten Bauabschnitt in 2027 enden sowie den Arbeiten in der Herweghstraße, die Ende 2026 abgeschlossen werden.

Beginnende Baumaßnahmen in 2025

Neu hinzu kommt im nächsten Jahr eine größere Maßnahme in der Rostocker Straße in Warnemünde. Diese steht für eine Reihe von Projekten, die im Verbund mit dem Straßenbau und der Fernwärmeerschließung umgesetzt werden. 

Im kommenden Jahr steht zudem eine große Investition in die Rostocker Kläranlage als größte Anlage zur Abwasseraufbereitung in M-V an. Hier wird bis 2027 die mechanische Vorreinigung als eine von fünf Verfahrensstufen für insgesamt 34 Millionen Euro erneuert.

Ausgelöst durch das Wachstum des Rostocker Umlandes dienen die größeren Maßnahmen dort vordergründig der Kapazitätserweiterung sowie der Erhöhung der Resilienz von Netzen und Anlagen. Dazu zählen unter anderem die Erneuerung der Druckstation in Klein Tessin und ein neu zu bauender Brunnen für das Wasserwerk Thelkow. Dieser ist ein weiterer Baustein für ein zukünftiges Verbundsystem mit Tessin und Nustrow. 

„Unser Bedarf an Investitionen wird die nächsten Jahre nicht sinken. Um den Finanzierungsbedarf dafür auf einem verträglichen Maß zu halten, müssen wir Prioritäten setzen, denn die zusätzlichen Anforderungen aus Klimawandel und neuen gesetzlichen Ansprüchen zur Trinkwasserqualität und Abwasseraufbereitung gilt es rechtzeitig auf den Weg zu bringen,“ unterstreicht Altmann.

Neue Gebühren ab dem 1. Januar 2025

Nach drei Jahren konstanter Gebühren für Trink- und Abwasser hat der WWAV zum neuen Jahr neue Gebühren beschlossen, die nun vorerst für ein Jahr, vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025, gelten. „In Zeiten allgemein stark steigender Kosten haben wir seit 2022 sämtliche Gebühren für Trink- und Abwasser stabil gehalten. Mit der zum Ende dieses Jahres erfolgten Neu-Kalkulation ist eine Änderung der Gebühren jedoch unumgänglich, um die gesetzlich vorgeschriebene Kostendeckung sicherzustellen,“ erläutert Katja Gödke, Geschäftsführerin des WWAV. 

„Die Höhe der neuen Gebühren spiegelt nicht nur die gestiegenen Kosten für Energie, Chemikalien, Personal und Bauleistungen sowie deren Finanzierung wider. Unsere aktuellen und anstehenden Investitionen in die wasserwirtschaftliche Infrastruktur sichern eine zukunftsgerechte und zuverlässige Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung“, betont Gödke weiter. „Hinzu kommt, dass uns auch die verkaufte Trinkwassermenge, die seit 2018 von Jahr zu Jahr leicht sinkt, keinen großen Spielraum gibt“. Die 270.000 Menschen im Versorgungsgebiet des WWAV werden in diesem Jahr mit voraussichtlich rund 13,6 Millionen Kubikmetern etwas weniger Trinkwasser als im Vorjahr verbrauchen. Damit liegt der Pro-Kopf-Verbrauch bei rund 100 Litern pro Tag und unterschreitet den Bundesdurchschnitt somit weiterhin um knapp 20 Prozent. Erstmals seit 2009 werden daher auch die Grundgebühren im Trink- und Schmutzwasser angehoben. „Damit werden wir dem hohen Anteil an Fixkosten in unserer Branche besser gerecht und können durch mengenunabhängige Gebührenanteile die Finanzierung der laufenden Kosten sichern,“ so Gödke.

Nach der leichten Senkung der Trinkwasser-Mengengebühr in 2021 wird diese auf 1,83 Euro pro Kubikmeter angehoben. Die Grundgebühr für den kleinsten Zähler beträgt ab 2025 16,11 Euro pro Monat. Beim Schmutzwasser steigt die Mengengebühr auf 2,82 Euro pro Kubikmeter, die Grundgebühren werden auch hier über alle Zähler angehoben. Der kleinste Zähler liegt dann bei 11,25 Euro monatlich. Die Niederschlagswassergebühr erhöht sich um 10 Prozent und steigt auf 0,87 Euro pro Quadratmeter, hier werden keine Grundgebühren erhoben. 
Bei den Gebühren für die dezentrale Abwasserentsorgung ergeben sich folgende Anpassungen: für die Entsorgung des Abwasser-/Schlammgemisches aus Kleinkläranlagen wird die Gebühr pro Kubikmeter um 13 Prozent auf 36,22 Euro erhöht. Für Kunden des WWAV, die das Abwasser über eine abflusslose Grube entsorgen, sinkt der Gebührensatz leicht um 0,96 Euro auf 9,82 Euro pro Kubikmeter. Einmalige Anschlussbeiträge werden nicht erhoben. 

Mit Blick auf die Jahreskosten über alle Gebühren ergibt sich für die im Verbandsgebiet typischen Privathaushalte je nach Wohnen im Ein- oder Mehrparteienhaus eine spürbare Erhöhung im Vergleich zu den bisherigen Gebühren. Für einen Vier-Personen-Haushalt im Einfamilienhaus wären dies im Schnitt 13 Euro monatlich, eine vierköpfige Familie im Mehrfamilienhaus wird mit rund 7,40 Euro pro Monat mehr belastet. 

Einen Überblick über die neuen Gebühren ab 2025 erhalten Sie hier: https://www.wwav.de/gebuehren.

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