FRAGEN UND ANTWORTEN
ÜBER UNS
Der Warnow-Wasser- und Abwasserverband (WWAV) ist verantwortlich für Ihre Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und 28 Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes Wasser Abwasser Rostock-Land. Die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Der WWAV bedient sich zur Erfüllung der Aufgaben der kommunalen Nordwasser GmbH. Diese hat die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung im Verbandsgebiet des WWAV im Rahmen eines Betriebsführungsvertrages übernommen.
Nordwasser ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen zur Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung im Verbandsgebiet des WWAV.

Übers Trinkwasser
Unser Trinkwasser wird regelmäßig nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) untersucht. Dabei werden zahlreiche mikrobiologische und chemische Parameter geprüft.
Die Ergebnisse werden von unabhängigen, zugelassenen Laboren ausgewertet und von den Gesundheitsbehörden überwacht.
Ja. Leitungswasser in Deutschland unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Es wird häufiger und umfassender kontrolliert als jedes andere Lebensmittel.
Unser Wasser erfüllt alle Anforderungen der Trinkwasserverordnung und kann bedenkenlos getrunken werden.
Trübungen oder Verfärbungen entstehen meist durch Rohrarbeiten oder Druckänderungen im Netz, die Ablagerungen lösen können. Diese Erscheinungen sind in der Regel unbedenklich und verschwinden nach kurzem Ablaufenlassen des Wassers wieder.
Sollte die Trübung anhalten, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.
Die Wasserhärte variiert je nach Versorgungsgebiet. Sie hängt vom natürlichen Mineralgehalt, insbesondere von Calcium und Magnesium, ab.
Den genauen Härtegrad Ihres Wohnortes können Sie hier finden.
Unser Trinkwasser eignet sich grundsätzlich für die Zubereitung von Babynahrung. Bei älteren Hausinstallationen sollte geprüft werden, ob Bleileitungen vorhanden sind. In diesem Fall empfehlen wir, das Wasser nicht für Säuglingsnahrung zu verwenden und gegebenenfalls die Leitungen auszutauschen.
Veränderungen im Geschmack oder Geruch sind häufig auf Stagnationswasser in der Hausinstallation zurückzuführen. Lassen Sie in diesem Fall das Wasser einige Minuten laufen.
Bleibt der Geschmack ungewöhnlich, kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice.
Die Temperatur des Leitungswassers hängt von der Jahreszeit und der Verlegetiefe der Leitungen ab. Im Sommer kann das Wasser aus der Leitung etwas wärmer, im Winter deutlich kühler sein.
Für bestmöglichen Geschmack empfiehlt es sich, stets frisches, kaltes Wasser aus der Kaltwasserleitung zu verwenden und stehendes Wasser vorher ablaufen zu lassen.
Für die Qualität des Trinkwassers bis zum Grundstücksanschluss ist der Wasserversorger zuständig. Ab dem Übergabepunkt der Hausinstallation liegt die Verantwortung beim Eigentümer bzw. Betreiber des Gebäudes.
Eine fachgerechte Installation und regelmäßige Wartung der Leitungen und Armaturen sind daher wichtig, um die Wasserqualität im Haus sicherzustellen.
PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) sind künstlich hergestellte Chemikalien, die unter anderem in Beschichtungen, Feuerlöschschäumen und Industrieprozessen verwendet werden. Sie sind sehr stabil und bauen sich in der Umwelt kaum ab, weshalb sie auch als "Ewigkeitschemikalien" bezeichnet werden.
Aufgrund ihrer Langlebigkeit werden PFAS in Böden, Gewässern und vereinzelt auch im Trinkwasser nachgewiesen. Es gibt bereits über 10.000 Einzelsubstanzen in dieser Gruppe.
Überall: PFAS finden sich in der Luft, im Wasser, im Boden. Sie können sich entlang der Nahrungskette anreichern, beginnend bei den Pflanzen über die Tiere bis hin zum Menschen, in dessen Blut sie ebenfalls schon nachweisbar sind.
Menschen nehmen PFAS über die Nahrung, das Wasser und auch über die Luft auf, wobei Nahrung in der Regel den Hauptanteil bei der täglichen Gesamtaufnahme ausmacht.
Gelangen PFAS in den Wasserkreislauf und damit ins Rohwasser, können sie bei der Wasseraufbereitung nur sehr schwer entfernt werden. Deshalb gibt es gesundheitswissenschaftliche Trinkwassergrenzwerte, die so definiert sind, dass bei deren Einhaltung keine Besorgnis für die Gesundheit besteht. Wir untersuchen unser Trinkwasser regelmäßig durch ein akkreditiertes Labor auf alle relevanten PFAS-Parameter. Ab 2026 und 2028 werden strenge Grenzwerte für PFAS in Kraft treten.
Alle unsere bisherigen Messungen liegen vollständig und deutlich unterhalb dieser zukünftigen Grenzwerte. Das Rostocker Trinkwasser erfüllt also die strengen Anforderungen der kommenden Trinkwasserverordnung.
Ja, denn sie sind überall: PFAS finden sich in der Luft, im Wasser, im Boden. Sie können sich entlang der Nahrungskette anreichern, beginnend bei den Pflanzen über die Tiere bis hin zum Menschen, in dessen Blut sie ebenfalls schon nachweisbar sind. Menschen nehmen PFAS über die Nahrung, das Wasser und auch über die Luft auf, wobei Nahrung in der Regel den Hauptanteil bei der täglichen Gesamtaufnahme ausmacht.
Rund um Ihre Zahlung
Die im Verbandsgebiet des WWAV geltenden Gebührensätze für die Wasserversorgung und die Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung sind unter www.wwav.de/gebuehren/ veröffentlicht.
Die Gebühren für Trinkwasser, Schmutzwasser und Niederschlagswasser werden auf Basis der entsprechenden Satzungen des WWAV erhoben. Die Abrechnung der Gebühren erfolgt in einem Gebührenbescheid. Gebührenpflichtig sind Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigte.
Die Abrechnung erhalten Sie einmal jährlich im ersten Quartal. Sie bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember des Vorjahres (Stichtagsabrechnung). In der Abrechnung erfolgt ebenfalls die Festsetzung der monatlichen Vorauszahlungen für Trink-, Schmutz- und Niederschlagswasser in einer Summe. Die Vorauszahlungen sind jeweils zum 5. eines Monats fällig.
Die Versendung der Bescheide erfolgt durch Nordwasser als Betriebsführer im Namen und auf Rechnung des WWAV. Die Zahlung der Gebühren erfolgt ausschließlich an den WWAV.
Ansprechpartner für alle Fragen zum Gebührenbescheid, zu Vorauszahlungsänderungen, zu Zahlungen usw. ist die Nordwasser GmbH.
Für alle Zahlungen nutzen Sie bitte folgende Bankverbindung des WWAV:
Inhaber: Warnow-Wasser- und Abwasserverband
IBAN: DE20 1203 0000 1020 5814 90
BIC: BYLADEM1001
Bank: Deutsche Kreditbank AG
Gläubiger-ID: DE49ZZZ00000082604
Nutzen Sie den bequemen und zeitsparenden Weg der Zahlung über ein SEPA-Lastschriftmandat an den WWAV.
Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie ganz einfach über folgende Möglichkeiten erteilen:
1. Am schnellsten geht es im Kundenportal unter www.nordwasser.de oder
2. schriftlich mit einem Formular, dass Sie hier downloaden können. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular schicken Sie an Nordwasser.
Wenn Sie einen Teil des Trinkwassers zur Bewässerung Ihres Gartens verwenden, können Sie sich einen Unterzähler zur Messung dieser Mengen einbauen lassen und eine Teilbefreiung von der Schmutzwassergebühr beantragen. Sie tragen lediglich die Kosten für den Einbau des Zählers. Eine zusätzliche Grundgebühr fällt nicht an.
Voraussetzung dafür ist es, dass der Zähler durch einen zugelassenen Installateur eingebaut wurde, geeicht und verplombt ist.
Die Herstellung oder Beseitigung von Grundstücksanschlüssen an das öffentliche Trinkwassernetz oder Abwassernetz (Schmutz- und Niederschlagswasser) erfordert Arbeiten wie das Verlegen von Rohren, das Durchführen von Erdarbeiten und die Einbindung in das vorhandene Ver- bzw. Entsorgungsnetz.
Für die Herstellung und Beseitigung von Grundstücksanschlüssen an das Trinkwasserversorgungsnetz sowie die Herstellung und Beseitigung zusätzlicher Grundstücksanschlüsse an das Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgungsnetz ist an den WWAV ein Kostenersatz zu leisten. Die Abrechnung des Kostenersatzes erfolgt durch den WWAV in einem Kostenersatzbescheid. Die Höhe richtet sich nach den dem WWAV tatsächlich entstandenen Kosten. Sie können je nach Länge des Anschlusses und der spezifischen Gegebenheiten des Grundstücks variieren. Der Bescheid wird nach Fertigstellung der Arbeiten zugestellt.
Grundlage für Kostenersatzbescheide im Trinkwasserbereich ist die Gebührensatzung für die Wasserversorgung des WWAV.
Grundlage für Kostenersatzbescheide im Abwasserbereich ist die Abwassergebührensatzung des WWAV.
Alles rund um unseren Kundenservice
Im Kundenportal
www.nordwasser.de
Per E-Mail
info@nordwasser.de
Per Post
Nordwasser GmbH
Carl-Hopp-Straße 1
18069 Rostock
Persönlich
Wir sind gern persönlich für Sie da. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Telefonisch
0381 81715-0
Montag bis Donnerstag: 08:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 13:00 Uhr
Rund um die Weihnachtsfeiertage gelten gesonderte Sprechzeiten:
am 22./23.12.2025 8:00 - 15:30 Uhr sowie am 29./30.12.2025 8:00 - 13:00 Uhr (kein persönlicher Kundenempfang)
Nach erfolgter Registrierung mit Kunden- und Vertragskontonummer können Sie uns sofort Ihre Bankverbindung sowie Adressänderungen auf diesem Wege mitteilen.
Hier stehen Ihnen weitere Funktionen wie die Änderung des Vorauszahlungsbetrages oder die Mitteilung von Zählerständen zur Verfügung.
Ab sofort haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, Ihren Gebührenbescheid aus dem Portal herunterzuladen. Dafür ist eine einmalige Authentisierung notwendig.
Auf Ihre Anforderung senden wir Ihnen eine PIN per Post zu, die Sie bei Ihrem nächsten Besuch im Portal eingeben.
Bei Eigentumsänderungen, also Kauf bzw. Verkauf von Grundstücken nutzen Sie bitte das Formular Information_ueber_Kundenwechsel.pdf.
Für die Entsorgung ist die ROKADI GmbH & Co. KG zuständig:
ROKADI GmbH & Co. KG
Kambs
Alte Dorfstr. 15
18258 Vorbeck
Telefon 03844 890829
E-Mail: rokadi@mail.de
Wer ist zuständig, wenn ich …
Für weitere Informationen wechseln Sie bitte in den Bereich Trinkwasser.
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Für weitere Informationen wechseln Sie bitte in den Bereich Abwasser.
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